Immobilienbewertung  – Verkehrswertgutachten – Kurzgutachten

Fragen & Antworten

In diesem Bereich möchte ich Ihnen von vielen Kunden gestellte Fragen beantworten. Bleiben Rückfragen, rufen Sie mich gerne an.

Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswert- gutachtens?

Je nach Immobilienart und Schwierigkeitsstufe etwa 2-4 Monate

Wo bewerte ich?

Bremen | Landkreis Verden | Landkreis Diepholz | Landkreis Osterholz-Scharmbeck | Landkreis Rotenburg | auf Anfrage auch überregional

Was bewerte ich?

Freistehende Einfamilienhäuser | Reihenhäuser | Doppelhäuser | Eigentumswohnungen | Mehrfamilienhäuser | Anlageimmobilien | unbebaute Grundstücke |

Bewertungs- anlässe?

Erbschaft | Scheidung | Verkauf | Vermögensfeststellung | Finanzamt | Gericht | interne Auseinandersetzungen | Streit | Kauf | Schenkung | Nachlass | Betreuung | Pflegschaft

Wie lange dauert die Erstellung eines Kurzgutachtens?

Je nach Immobilienart und Schwierigkeitsstufe etwa 2-4 Wochen

Warum Marco Tietjen als Immobilien- gutachter?

Als Dipl.-Sachverständiger (DIA) | zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) erfülle ich höchste Ansprüche an die Ausbildung eines Immobiliensachverständigen.

Was leiste ich für Sie?

Verkehrswertgutachten | Kurzgutachten | Kaufberatung

Wer sind die Auftraggeber?

Privatpersonen | Banken | Rechtsanwälte | Steuerberater | Nachlassverwalter | Testamentsvollstrecker | Betreuuer | Gerichte | Erbengemeinschaften | Vereine

Welche Unterlagen werden für ein Kurzgutachten eines Hauses benötigt?

aussagekräftige Grundrisse | aktueller Grundbuchauszug |

Welche Unterlagen werden für ein Kurzgutachten einer vermieteten ETW benötigt?

aussagekräftige Grundrisse | aktueller Grundbuchauszug | Teilungserklärung | Mietvertrag | Hausgeldabrechnung | Protokoll EV

Welche Unterlagen werden für ein Verkehrswert- gutachten eines Hauses benötigt?

aussagekräftige Grundrisse | aktueller Grundbuchauszug | Bauakte | Energieausweis | Lageplan | Baulastenauskunft | Altlastenauskunft | Anliegerbescheinigung | Wohnflächenberechnung |

Welche Unterlagen werden für ein Verkehrswert- gutachten einer ETW benötigt?

aussagekräftige Grundrisse | aktueller Grundbuchauszug | Teilungserklärung | Mietvertrag | Hausgeldabrechnung | Protokoll Eigentümerversammlung | Energieausweis | Wohnflächenberechnung | Bauakte | Lageplan | Baulastenauskunft | Altlastenauskunft | Anliegerbescheinigung |

Wie läuft ein Ortstermin ab?

Ich begehe mit Ihnen alle Räume der Immobilie und den Außenbereich. Hierbei werden alle wertrelevanten Merkmale der Immobilie aufgenommen (positiver wie negativer Art). Wenn nötig wird die Wohnfläche / BGF digital gemessen oder auch Feuchtigkeitsmessungen durchgeführt. Es werden Objektbilder für die Immobilienbewertung erstellt.

Wie erreichen Sie mich?

Büro (0421) 42 10 60 | Mobil (0172) 4 22 22 37 | Email: info@gutachter-kanzlei.de

Wann erreichen Sie mich?

In der Regel zwischen 9 und 18 Uhr. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Gerichtsterminen und Objektbesichtigungen das Telefon ausgestellt ist. Sprechen Sie gerne auf den Anrufbeantworter oder senden Sie eine Email.

Wann benötigen Sie ein Verkehrswert- gutachten?

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann benötigt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, neutrale und qualifizierte Einschätzung des Immobilienwertes benötigen. Vor Gericht sollte immer ein Verkehrswertgutachten vorgelegt werden.

Wann reicht ein Kurzgutachten?

Bestehen keine Streitigkeiten, nur ein Stichtag und benötigen Sie die Immobilienbewertung nur für private Zwecke. Dann reicht ein Kurzgutachten. Gerne berate ich Sie in Ihrem speziellen Fall.

Welche Verfahren für die Immobilien- bewertung gibt es?

Sachwertverfahren | Ertragswertverfahren | Vergleichswertverfahren sind die meistdurchgeführten, normierten Verfahren

Wer führt die Immobilien- bewertung durch?

Ich führe alle Immobilienbewertungen persönlich, neutral und gewissenhaft durch!

Wie läuft eine mündliche Kaufberatung ab?

Vor der Immobilienbesichtigung übersenden Sie mir aussagekräftige Hausunterlagen (z.B. ein Expose mit Grundrissen). Zweiter Schritt ist die Immobilienbesichtigung. Hiernach folgt die Nachbesprechung in der Verkehrswert und evtl. Mängel besprochen werden. Am Ende wissen Sie, ob der Immobilienkauf für Sie die richtige Entscheidung ist.

Kann ich dem Finanzamt einen geringeren Immobilienwert nachweisen?

Ja. Stelle ich als Immobiliengutachter fest, dass Ihre Immobilie tatsächlich vom Finanzamt zu hoch bewertet wurde, kann durch ein Verkehrswertgutachten der geringere Immobilienwert nachgewiesen werden. Die Qualifikation eines zertifizierten Immobilioengutachters erleichtert es den Finanzbehörden von der eigenen Immobilienbewertung abzuweichen und geringere Werte zu akzeptieren.

Welche Kriterien sind für die Immobilien- bewertung wertbildend?

Makrolage | Mikrolage | Grundstück | Gebäude | Zustand | Ausstattung | Rechte und Lasten | Marktsituation