Kurzgutachten von Immobilien in Bremen und Niedersachsen

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Sie benötigen eine verlässliche Immobilienbewertung eines bebauten Grundstücks für einen überschaubaren Preis? Meine Kurzgutachten geben Ihnen Klarheit über den Marktwert der Immobilie und das neutral und kostengünstig.

Kurzgutachten oder auch gutachterliche Stellungnahmen genannt, befassen sich im Wesentlichen mit der reinen Wertermittlung. Auf beschreibende Sachverhalte wird weitgehend verzichtet. Darüber hinaus werden nur die wenigen, objektbezogenen Unterlagen der Bewertung als Anlagen beigefügt. Auf die Einholung teurer Auszüge aus dem Altlastenkataster, Baulastenkataster, Denkmalschutzkataster und der Anforderung einer Anliegerbescheinigung wird in der Regel verzichtet.

Diese Form der Immobilienbewertung entspricht einer groben Markteinschätzung und wird nur vorgenommen für gängige Immobilien ohne Besonderheiten hinsichtlich rechtlicher Bestandteile, wie z.B. Rechten an Grundstücken.

Das Kurzgutachten kann nur als Orientierungshilfe dienen und hat eingeschränkte Aussagekraft. Sie eignet sich zur Kaufpreisfindung oder für einfache interne Auseinandersetzungen. Kurzgutachten sind z.B. ungeeignet bei Streitigkeiten vor Gericht, vor Finanzbehörden, mehreren Wertermittlungsstichtagen und besonderen Rechten (beispielhaft Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht). In Einzelfällen wurden meine Kurzgutachten vor Gerichten, Finanzämtern oder anderen Behörden vorgelegt und es konnte auf das teurere Verkehrswertgutachten verzichtet werden.

Die Kosten für eine kurze Immobilienbewertung (Kurzgutachten) betragen je nach Immobilienart ab 850 €. Ein Kurzgutachten umfasst etwa 30 bis 40 DIN A4 Farbseiten in gebundener Form.

Mit unseren Kurzgutachten biete ich Ihnen eine kostengünstigere Alternative zum gerichtsfesten Verkehrswertgutachten. Sie erhalten einen objektiven und neutralen Überblick über Ihre Immobilie, einen nachvollziehbaren Verkehrswert (Marktwert) eine optimale Basis z.B. für den Verkauf oder die Übertragung der Immobilie innerhalb Ihrer Familie.

Marco Tietjen, Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten

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